Es ist ein Affront, wenn man in einer Veranstaltungstechnik-Firma arbeitet und einen Urlaubsantrag für sechs Wochen einreicht. Eigentlich ist es schon frech, überhaupt Urlaub zu beantragen. Nicht von ungefähr hängt am Papierschredder neben dem Schreibtisch des Owners ein laminierter Zettel mit der Aufschrift „Urlaubsanträge bitte hier einwerfen.“
Nur so zum Spaß habe ich einen Urlaubsantrag für sechs Wochen ausgefüllt, ihn dem Owner auf den Schreibtsich gelegt, sodann mit Kollege T. eine tollkühne Wette abgeschlossen: wenn er genehmigt wird, musss T. mir ein Grillfest mit Steaks organisieren und einer Kiste besten Weizenbiers. Wird er nicht genehmigt, spendiere ich das Fest. Die Tackerbübchenrechnung war so einfach wie tollkühn. Erstens wollten wir beide die Gesichter sehen des Owners und der Bürobelegschaft und all der anderen Kollegen. Nie hat jemand sich so etwas getraut. Andererseits liebäugelte ich damit, den Camino Frances (richtigrum) zu laufen, weil ich zu viel Kerkeling-Hörbbuch gelauscht habe. Würde der Antrag genehmigt, könnte ich das tun. Würde er nicht genehmigt, bliebe mir die Strapaze erspart. Beides hat Vorzüge.
Der Owner ließ mir den Antrag wieder zukommen mit einer Postit-Notiz, Bitte um Rücksprache. Die Rücksprache war orakulös; seine Verhandlungsbasis sind zwei Wochen. Das hat es in der Firma auch schon lange nicht mehr gegeben. Nun überlegt Kollege T., einen Urlaubsantrag für neun Wochen zu stellen.